Welche
Voraussetzungen müssen für die steuerliche Anerkennung
erfüllt werden?
● Verlegung des Sitzes nach Freudenberg
● Gewerbeanmeldung beim Amt Falkenberg-Höhe
● Eintragung in das Handelsregister Frankfurt/Oder
● Tatsächliche Geschäftsaufnahme in Freudenberg
● Oberleitung der Geschäftsführung in Freudenberg
Wir helfen Ihnen bei Fragen zu Gründungsformalitäten
Ihres neuen Unternehmens. Wenn Sie mit einem vorhandenen
Unternehmen umsiedeln, stellen wir Ihnen kompetente
Berater zur Seite, die Ihnen mit
Ideen und Gestaltungsmöglichkeiten weiterhelfen.
Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern, sowie bei Fragen
zu Fördermöglichkeiten sind wir gerne Ihr direkter
Ansprechpartner.
Alle Themen rund um Ihre Neuansiedlung sind für uns
vertrautes Terrain. Scheuen Sie sich nicht, uns jegliche
Frage zu stellen, wir finden die passende Lösung für
Sie!
Die Gewerbeförderung Freudenberg AG bietet weit über
10.000 qm Gewerbe- und Geschäftsräume, sowie die erforderliche
Infrastruktur, um die Nutzung dieses Standortvorteils
zu ermöglichen.
Durch eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes sind
seit dem 01.01.2004 alle Gemeinden gezwungen, einen
Gewerbesteuerhebesatz von mindestens 200 % zu erheben.
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