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Welche Voraussetzungen müssen für die steuerliche Anerkennung erfüllt werden?

● Verlegung des Sitzes nach Freudenberg
● Gewerbeanmeldung beim Amt Falkenberg-Höhe
● Eintragung in das Handelsregister Frankfurt/Oder
● Tatsächliche Geschäftsaufnahme in Freudenberg
● Oberleitung der Geschäftsführung in Freudenberg

Wir helfen Ihnen bei Fragen zu Gründungsformalitäten Ihres neuen Unternehmens. Wenn Sie mit einem vorhandenen Unternehmen umsiedeln, stellen wir Ihnen kompetente Berater zur Seite, die Ihnen mit
Ideen und Gestaltungsmöglichkeiten weiterhelfen.
Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern, sowie bei Fragen zu Fördermöglichkeiten sind wir gerne Ihr direkter Ansprechpartner.
Alle Themen rund um Ihre Neuansiedlung sind für uns vertrautes Terrain. Scheuen Sie sich nicht, uns jegliche Frage zu stellen, wir finden die passende Lösung für Sie!


Die Gewerbeförderung Freudenberg AG bietet weit über 10.000 qm Gewerbe- und Geschäftsräume, sowie die erforderliche Infrastruktur, um die Nutzung dieses Standortvorteils zu ermöglichen.


Durch eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes sind seit dem 01.01.2004 alle Gemeinden gezwungen, einen Gewerbesteuerhebesatz von mindestens 200 % zu erheben.

 

 

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